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   OLG Frankfurt, 01.09.2017 - 2 Ws 124/16   

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https://dejure.org/2017,75586
OLG Frankfurt, 01.09.2017 - 2 Ws 124/16 (https://dejure.org/2017,75586)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01.09.2017 - 2 Ws 124/16 (https://dejure.org/2017,75586)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 01. September 2017 - 2 Ws 124/16 (https://dejure.org/2017,75586)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 48 Abs 6 S 3 RVG, § 140 StPO, § 141 StPO
    Zu den Voraussetzungen und dem Umfang eines Vergütungsanspruchs aus Pflichtverteidigung bei Verbundsverfahren - sog. rückwirkende Erstreckung gem. § 48 Abs. 6 S. 3 RVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Koblenz, 30.05.2012 - 2 Ws 242/12

    Vergütung des Pflichtverteidigers in Verbundverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2017 - 2 Ws 124/16
    Während eine Ansicht die Gebührenerstreckung bei der vorliegenden Konstellation grundsätzlich schon in dem Beiordnungsbeschluss nach Verbindungsentscheidung annimmt (vgl. OLG Bremen B.v. 07.08.2012 - Ws 137/11), wird dies einschränkend teilweise davon abhängig gemacht, ob der Verteidiger in den verbundenen Verfahren eine Tätigkeit entfaltet hat (vgl. OLG Rostock B.v. 25.11.2013 - Ws 359/13), bzw. weiter einschränkend, dass in den verbundenen Verfahren eine Pflichtverteidigerbestellung hätte erfolgen müssen bzw. notwendig war (vgl. OLG Koblenz B.v. 30.05.2012 - 2 Ws 242/12; OLG Oldenburg B.v. 27.12.2010 - 1 Ws 583/10; in diesem Sinne wohl auch KG Berlin Bv. 27.09.2011 - 1 Ws 64/10).

    § 48 Abs. 6 S. 3 RVG erweitert insoweit lediglich § 48 Abs. 6 S. 1 RVG bezogen auf die Sonderkonstellation der Verbindung von Verfahren und begründet keinen eigenständigen, neben der StPO liegenden Anspruch auf staatliche Gebührenübernahme (so schon OLG Koblenz NStZ-RR 2012, 295 Rn. 16).

  • BVerfG, 12.08.2002 - 2 BvR 932/02

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbindung von Strafverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2017 - 2 Ws 124/16
    Vor dem Verbindungsbeschluss, der im Ermessen des Gerichts steht (BGHSt 18, 238; BGHR Verbindung 4), ist - nicht zuletzt wegen § 146 StPO (BVerfG StV 02, 578) - rechtliches Gehör zu gewähren (BGH NJW 89, 2403, 2407).
  • OLG Braunschweig, 22.04.2014 - 1 Ws 48/14

    Erfordernis der Erstreckung einer Pflichtverteidigerbeiordnung auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2017 - 2 Ws 124/16
    Gegen diesen Ansatz wird u.a. geltend gemacht, dass mitunter erst nach mehreren Jahren und ggf. erst im Kostenfestsetzungsverfahren über die Frage der Voraussetzungen und der Notwendigkeit einer Pflichtverteidigerbestellung in den verbundenen Verfahren zu entscheiden wäre, so dass es einer positiven gerichtlichen Erstreckungsentscheidung bedarf (vgl. dazu OLG Braunschweig Beschluss vom 22.04.2014 - 1 Ws 48/14 Rn. 33f- juris).
  • BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62

    Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2017 - 2 Ws 124/16
    Vor dem Verbindungsbeschluss, der im Ermessen des Gerichts steht (BGHSt 18, 238; BGHR Verbindung 4), ist - nicht zuletzt wegen § 146 StPO (BVerfG StV 02, 578) - rechtliches Gehör zu gewähren (BGH NJW 89, 2403, 2407).
  • OLG Oldenburg, 27.12.2010 - 1 Ws 583/10

    Festsetzung einer Pflichtverteidigervergütung bei hinzuverbundenen Verfahren nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2017 - 2 Ws 124/16
    Während eine Ansicht die Gebührenerstreckung bei der vorliegenden Konstellation grundsätzlich schon in dem Beiordnungsbeschluss nach Verbindungsentscheidung annimmt (vgl. OLG Bremen B.v. 07.08.2012 - Ws 137/11), wird dies einschränkend teilweise davon abhängig gemacht, ob der Verteidiger in den verbundenen Verfahren eine Tätigkeit entfaltet hat (vgl. OLG Rostock B.v. 25.11.2013 - Ws 359/13), bzw. weiter einschränkend, dass in den verbundenen Verfahren eine Pflichtverteidigerbestellung hätte erfolgen müssen bzw. notwendig war (vgl. OLG Koblenz B.v. 30.05.2012 - 2 Ws 242/12; OLG Oldenburg B.v. 27.12.2010 - 1 Ws 583/10; in diesem Sinne wohl auch KG Berlin Bv. 27.09.2011 - 1 Ws 64/10).
  • KG, 27.09.2011 - 1 Ws 64/10

    Pflichtverteidigerbestellung; Erstreckung auf hinzuverbundene Verfahren;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2017 - 2 Ws 124/16
    Während eine Ansicht die Gebührenerstreckung bei der vorliegenden Konstellation grundsätzlich schon in dem Beiordnungsbeschluss nach Verbindungsentscheidung annimmt (vgl. OLG Bremen B.v. 07.08.2012 - Ws 137/11), wird dies einschränkend teilweise davon abhängig gemacht, ob der Verteidiger in den verbundenen Verfahren eine Tätigkeit entfaltet hat (vgl. OLG Rostock B.v. 25.11.2013 - Ws 359/13), bzw. weiter einschränkend, dass in den verbundenen Verfahren eine Pflichtverteidigerbestellung hätte erfolgen müssen bzw. notwendig war (vgl. OLG Koblenz B.v. 30.05.2012 - 2 Ws 242/12; OLG Oldenburg B.v. 27.12.2010 - 1 Ws 583/10; in diesem Sinne wohl auch KG Berlin Bv. 27.09.2011 - 1 Ws 64/10).
  • OLG Bremen, 07.08.2012 - Ws 137/11

    Erstreckung, Antrag, Verbindung, Pflichtverteidiger, OLG Bremen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2017 - 2 Ws 124/16
    Während eine Ansicht die Gebührenerstreckung bei der vorliegenden Konstellation grundsätzlich schon in dem Beiordnungsbeschluss nach Verbindungsentscheidung annimmt (vgl. OLG Bremen B.v. 07.08.2012 - Ws 137/11), wird dies einschränkend teilweise davon abhängig gemacht, ob der Verteidiger in den verbundenen Verfahren eine Tätigkeit entfaltet hat (vgl. OLG Rostock B.v. 25.11.2013 - Ws 359/13), bzw. weiter einschränkend, dass in den verbundenen Verfahren eine Pflichtverteidigerbestellung hätte erfolgen müssen bzw. notwendig war (vgl. OLG Koblenz B.v. 30.05.2012 - 2 Ws 242/12; OLG Oldenburg B.v. 27.12.2010 - 1 Ws 583/10; in diesem Sinne wohl auch KG Berlin Bv. 27.09.2011 - 1 Ws 64/10).
  • OLG Rostock, 25.11.2013 - Ws 359/13

    Pflichtverteidigergebühren: Voraussetzung für die gebührenrechtliche Erstreckung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 01.09.2017 - 2 Ws 124/16
    Während eine Ansicht die Gebührenerstreckung bei der vorliegenden Konstellation grundsätzlich schon in dem Beiordnungsbeschluss nach Verbindungsentscheidung annimmt (vgl. OLG Bremen B.v. 07.08.2012 - Ws 137/11), wird dies einschränkend teilweise davon abhängig gemacht, ob der Verteidiger in den verbundenen Verfahren eine Tätigkeit entfaltet hat (vgl. OLG Rostock B.v. 25.11.2013 - Ws 359/13), bzw. weiter einschränkend, dass in den verbundenen Verfahren eine Pflichtverteidigerbestellung hätte erfolgen müssen bzw. notwendig war (vgl. OLG Koblenz B.v. 30.05.2012 - 2 Ws 242/12; OLG Oldenburg B.v. 27.12.2010 - 1 Ws 583/10; in diesem Sinne wohl auch KG Berlin Bv. 27.09.2011 - 1 Ws 64/10).
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